Über mich

Wer bin ich ?

Eine Expertin im Zuwendungsrecht!

Ich bin hauptberuflich Referentin beim Rechnungshof Baden-Württemberg und habe mich spezialisiert auf Weiterbildungen und Seminare im Zuwendungsrecht.
Meine Erfahrung hilft Ihnen dabei, rechtssicher und kompetent zu handeln. Ich biete praxisnahe Schulungen für Ihre Institution, Verwaltung oder Behörde. Diese Erfahrungen habe ich bei der langjährigen Bearbeitung von Zuwendungsmaßnahmen und der Prüfung in diesem Bereich gewonnen. Ich kenne daher allerlei Fehlerquellen und Verbesserungsmöglichkeiten bei Förderungen.

Mein Angebot

Mein professionelles Dienstleistungsangebot besteht aus folgenden Elementen:

Grundlagen

Ein Überblick über das Zuwendungsrecht mit den Rechtsgrundlagen und praxisrelevanten Verwaltungsvorschriften

Verfahrenskompetenz

Detaillierte Hinweise zum Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisprozess bei Zuwendungen inkl. Best-Practise-Modellen und der passgenauen Gestaltung von Formularen. Gern helfe ich auch, Ihre Prozesse zu untersuchen und zu optimieren.

Risikomanagement

Hinweise zu Bedingungen und Auflagen bei Zuwendungsverfahren, möglichen Rückforderungstatbeständen und weiteren Fehlerquellen bei der Zuwendungsbearbeitung

Aktualität

Informationen zu aktuellen Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechungen und Verfahrensentwicklungen mit Blick auf die Digitalisierung
 

Praxistransfer

Seminare mit Workshop-Charakter, die gemeinsame Bearbeitung schwieriger Fallbeispiele, virtuelle Übungsaufgaben und die Klärung von aktuellen praxisbezogenen Fragen der Teilnehmenden

Flexibilität

ein maßgeschneidertes Angebot für Ihren Bedarf: Webinare, Präsenzschulungen, Workshops, Online-Trainings in Vollzeit oder Teilzeit
 

E-Learning-Video

Ein Beispiel für ein E-Learning-Video zur Aufhebung von Zuwendungsbescheiden.

Fachartikel: Entbürokratisierung durch Festbetragsfinanzierung - eine kritische Betrachtung

Entbürokratisierung durch Festbetragsfinanzierung?

Die Festbetragsfinanzierung wird seit einigen Jahren als Instrument diskutiert, um das Zuwendungsrecht zu vereinfachen und Verwaltungsaufwand zu verringern. Statt detaillierter Ausgabennachweise genügt es, eine klar definierte Leistungseinheit nachzuweisen – beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Kursen, Plätzen oder Veranstaltungen.

Chancen

Auf den ersten Blick bietet dieser Ansatz erhebliche Vorteile:

Weniger Belegprüfung für Verwaltung und Träger,

vereinfachte Verwendungsnachweise,

Planungssicherheit durch feste Fördersummen,

stärkere Anreize für wirtschaftliches Handeln.

Grenzen

In der Praxis zeigen sich jedoch auch kritische Aspekte:

Die Festlegung realistischer Beträge ist komplex und verursacht hohen Vorbereitungsaufwand.

Kostenrisiken werden einseitig auf die Zuwendungsempfänger verlagert.

Der Kontrollaufwand verschiebt sich: weniger Belegprüfung, dafür mehr Erfolgskontrolle.

Besonders problematisch: eingeschränkte Rückforderungsmöglichkeiten. Wenn Leistungen nur teilweise erbracht werden, ist ein rechtssicherer Rückgriff schwieriger durchzusetzen als bei klassischen Ausgabennachweisen.

Bewertung

Die Festbetragsfinanzierung kann sinnvoll sein, wenn Leistungen standardisiert, leicht messbar und rechtlich eindeutig fassbar sind. Ohne klare Messgrößen und präzise Rückforderungsklauseln besteht jedoch die Gefahr, dass Bürokratie nicht abgebaut, sondern lediglich in eine andere Form verlagert wird – verbunden mit rechtlicher Unsicherheit.

Fazit

Die Festbetragsfinanzierung ist ein wichtiges Instrument im Zuwendungsrecht. Ihr Potenzial zur Entbürokratisierung entfaltet sich aber nur dann, wenn die Voraussetzungen stimmen: klare Kennzahlen, eindeutige Bescheidregelungen und eine Verwaltungskultur, die Ergebnisorientierung vor Belegorientierung stellt.

Pro (Chancen)

✅ Weniger Belegprüfung – Nachweis über Leistungseinheiten statt Ausgaben

✅ Vereinfachte Verwendungsnachweise für Empfänger

✅ Planungssicherheit durch feste Fördersummen

✅ Anreize für wirtschaftliches Handeln – Einsparungen dürfen behalten werden

✅ Geeignet bei standardisierten, klar messbaren Leistungen (z. B. Teilnehmerzahlen)

Contra (Risiken)

⚠️ Hoher Aufwand bei der Festlegung realistischer Festbeträge

⚠️ Kostenrisiken liegen überwiegend bei den Zuwendungsempfängern

⚠️ Kontrollaufwand verlagert sich in Richtung Erfolgskontrolle

⚠️ Eingeschränkte Rückforderungsmöglichkeiten bei nur teilweiser Leistungserbringung

⚠️ Ungeeignet bei komplexen, schwer prognostizierbaren Projekten (z. B. Forschung, Bau)

SMARTe Förderziele im Zuwendungsrecht

Normative Fundierung, Prüfperspektive und KI-gestützte Umsetzung

1. Ausgangspunkt und normative Grundlage

Zuwendungen sind haushaltsrechtliche Leistungen zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Diese Zweckbindung ist nicht nur Haushaltsdogmatik, sie ist operativ: Ziele müssen so bestimmt sein, dass Bewilligung, Durchführung und Erfolgskontrolle möglich sind. Das folgt aus § 23 und § 44 BHO/LHO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) – dort wird u. a. verlangt, dass die zweckentsprechende Verwendung bestimmt und nachweisbar ist und wie der Verwendungsnachweis auszugestalten ist. 

Für Baden-Württemberg konkretisieren die VV-LHO zu § 23/§ 44 u. a. Begriffsbestimmungen, Bewilligungsvoraussetzungen und Anforderungen an den Nachweis; sie verlangen u. a. die Sicherstellung einer bestimmungsgemäßen Mittelverwendung und eines bestimmten Verwendungsnachweises. 

Rechtsfolge dieser Architektur: Unbestimmte Ziele gefährden die Rechtmäßigkeit der Bewilligung, erschweren die Steuerung und führen in der Prüfung häufig zu Beanstandungen – bis hin zu Rückforderungen.

2. Warum SMART im Zuwendungsrecht mehr ist als „Projektmethodik“

Die SMART-Regel (Spezifisch, Messbar, Akzeptiert/Attraktiv, Realistisch, Terminiert) ist im öffentlichen Sektor inzwischen impliziter Standard für überprüfbare Zielsetzungen. Parallel bekräftigt die bundesweite Debatte zur Erfolgskontrolle nach § 7 BHO die Notwendigkeit überprüfbarer Ziele und Wirkmodelle; aktuelle Arbeiten im Bund (z. B. im Kontext Spending Reviews) verankern SMART-Kriterien und Wirklogiken explizit in methodischen Vorgaben. 

Für Förderpraxis bedeutet das:

Bewilligung: Nachweis schlüssiger, überprüfbarer Zielsysteme.

Durchführung: Steuerung über Indikatoren statt Aktivitätslisten.

Prüfung/Verwendungsnachweis: Abgleich „Soll-Ziel/Indikator“ vs. „Ist-Ergebnis/Datennachweis“.

3. Prüfungsmaßstab der Rechnungshöfe: typische Befunde

Rechnungshöfe beanstanden regelmäßig fehlende oder untaugliche Ziel-/Steuerungsgrößen. Beispiele aus Bundes- und Länderberichten betreffen etwa unzureichend aussagekräftige Kennzahlen, fehlende Anreizeffekte oder unklare Begriffsdefinitionen in Fördervorschriften; auch parlamentarische Drucksachen greifen die Notwendigkeit präziser Definitionen auf, um landesweit einheitliche Bewilligungsmaßstäbe sicherzustellen. Quintessenz: Ohne klare Ziele/Indikatoren ist Wirtschaftlichkeit/Wirksamkeit nicht prüfbar. 

Für Baden-Württemberg gilt zudem die jüngst angepasste Organisationsstruktur des Rechnungshofs; die Prüfungsmaßstäbe bleiben aber unverändert streng auf Zweckerreichung und Wirtschaftlichkeit gerichtet. 

4. Von der Zweckbindung zur Zielhierarchie

Zieldenken im Förderrecht sollte entlang einer Wirklogik erfolgen:

Input: Ressourcen (Zuwendungsmittel, Personal).

Aktivitäten: Maßnahmen (Workshops, Konzerte, Beratungen).

Output: direkt messbare Ergebnisse (Anzahl Veranstaltungen/Teilnehmer).

Outcome: mittelbare Wirkungen (Kompetenzzuwachs, Teilhabe).

Impact: langfristige Wirkungen (z. B. demokratische Resilienz).

Leitfäden der Bundesressorts empfehlen explizit, Indikatoren entlang Output/Outcome/Impact zu definieren und mit Datengrundlagen zu hinterlegen. 

5. SMART-Kriterien im Detail – mit fachlichen Beispielen

5.1 Spezifisch

Ungeeignet: „Wir verbessern kulturelle Teilhabe.“
Geeignet: „Wir führen im Schuljahr 2025/26 12 kostenfreie Schulkonzerte in BW durch; Zielgruppe: Schüler/innen Sek I mit besonderem Förderbedarf; je Konzert ≥ 120 Teilnehmende.“

5.2 Messbar

Ungeeignet: „Mehr Ehrenamt fördern.“
Geeignet (Output/Outcome):

Output-Indikatoren: Zahl der qualifizierten Ehrenamtlichen (≥ 50), Zertifikatsquote (≥ 90 %).

Outcome-Indikatoren: ≥ 60 % der Qualifizierten leisten nach 6 Monaten mind. 2 Std./Woche Praxis (Monitoring per Einsatzprotokoll/Trägerbestätigung).

5.3 Akzeptiert/Attraktiv

Ziele müssen förderpolitisch anschlussfähig und von Trägern/Partnern getragen sein (Kooperationsvereinbarungen, Zustimmungserklärungen, Governance). Evidenz: fehlende Akzeptanz führt in der Praxis zu Soll-Ist-Brüchen im Verwendungsnachweis.

5.4 Realistisch

Ungeeignet: „Bundesweite Neuausrichtung der Jugendarbeit.“
Geeignet:5 Pilotkommunen in BW, jeweils ≥ 3 Maßnahmenmodule; Reichweitenziel pro Kommune ≥ 250 Jugendliche; Ressourcenplanung im Finanzierungsplan plausibilisiert (VV-konforme Ansätze).“ 

5.5 Terminiert

Geeignet: „Bis 31.12.2026 werden 200 Lehrkräfte in digitaler Didaktik qualifiziert; Nachbefragung T+6 Monate zur Nachhaltigkeit.“

6. Indikatoren: Auswahl, Qualität, Nachweisführung

Gute Indikatoren sind eindeutig, valide, wirtschaftlich erhebbar und manipulationsresistent. Praktische Kategorien:

Quantitativ (Anzahl, Quoten, Reichweiten).

Qualitativ (standardisierte Feedbackskalen, Kompetenztests).

Zeitlich (Meilensteinerreichung, Fristen).

Finanziell (Kosten je Output/Outcome).

Nachweisquellen: Teilnahmelisten, digitale Ticketings, standardisierte Surveys, Pre-/Post-Tests, Web-Analytics (Dokumentation im VN-Leitfaden; Erfolgskriterien explizit benennen). 

Typische Fehler (aus Prüfungspraxis abgeleitet):

Indikatoren messen Aktivität statt Wirkung (nur „Anzahl Workshops“).

Moving targets (Zielwerte nachträglich geändert).

Unklare Grundgesamtheit (z. B. „Reichweite“ ohne Definition der Plattformen/Zeiträume).

Keine Baseline (ohne Vorher-Wert keine Wirkung interpretierbar).

Fehlendes Datenmanagement (keine prüffähige Ablage).

7. Praxisfälle (kurz skizziert)

Fall A – Kultur (Jugendkonzerte)

Ziel: „Bis 12/2026 Durchführung von 12 Schulkonzerten (≥ 120 TN je Konzert) in strukturschwachen Regionen BW; ≥ 70 % der TN berichten in Post-Survey über gesteigertes Interesse an Musik.“

Indikatoren: TN-Zahl je Konzert; Post-Survey (Likert-Skala), Follow-Up (T+3M).

Verwendungsnachweis: Teilnahmelisten, Survey-Export, Kurzbericht je Konzert, Pressespiegel.

Prüfhinweis: Indikatoren vor Projektstart festlegen (VV-konform), Datenerhebung standardisieren. 

Fall B – Demokratiebildung (Workshops)

Ziel: „2026 in 5 Kommunen je 6 Workshops; ≥ 500 Jugendliche erreicht; ≥ 15 % Kompetenzzuwachs (Kurztest).“

Indikatoren: Teilnehmende gesamt; Test-Score Δ; Diversität (Alter, Schulart).

Prüfhinweis: Outcome-Messung über Pre-/Post-Test; Datenkonsistenz (Teilnehmer-IDs).

Fall C – Wissenschaftskommunikation

Ziel: „Bis 09/2026 3 Citizen-Science-Formate, ≥ 1.200 Teilnahmen, ≥ 30 Medienbeiträge; ≥ 80 % Zufriedenheit (≥ 4/5).“

Indikatoren: Logs der Beteiligungsplattform, Medienmonitoring, standardisierte Feedbacks.

8. Umsetzung in Bewilligung und Zuwendungsbescheid

Inhaltlicher Teil

Ziele SMART mit Zielwerten/Zeiträumen; Zielgruppe exakt (inkl. Abgrenzungskriterien).

Indikatoren-Tabelle: je Ziel mind. 1 Output- und 1 Outcome-Indikator + Datennachweis/Quelle.

Wirklogik (kurz): Wie führen Aktivitäten plausibel zu Outcomes?

Nebenbestimmungen/Anlagen

Erfolgskriterien als Anlage (prüffähig formuliert).

Dokumentationspflichten (Erhebungsinstrumente, Frequenz, Aufbewahrung).

Evaluation: wann/wie (z. B. Follow-Up-Survey T+6M).
Diese Struktur erleichtert VN-Prüfung und minimiert Auslegungsstreit. 

9. KI-gestützte Unterstützung – konkret und verantwortungsvoll

KI kann Zielfindung beschleunigen und qualitativ verbessern – ersetzt aber keine fachliche Prüfung.

Anwendungsfelder

Ziel-Refinement: Aus Textskizzen werden SMART-Ziele mit Zielwerten generiert (Prompt: „Formuliere 3 SMART-Varianten inkl. Output/Outcome-Indikatoren für …“).

Indikatoren-Mapping: KI erstellt Vorschlagslisten je Sektor (Kultur, Jugend, Gesundheit) mit definierten Messpunkten und Datennachweisen. Leitfäden empfehlen explizit die Differenzierung Output/Outcome/Impact – das kann die KI systematisch abbilden. 

Qualitätssicherung: KI-Check „Findest du vage Formulierungen? Mach konkrete Vorschläge mit Zahlen/Fristen.“

Daten-Plausibilisierung: Stresstest geplanter Zielwerte (Erreichbarkeit vs. Ressourcen/Zeiten).

Vorlagenbau: Automatisches Erstellen von Tabellen (Ziel – Indikator – Zielwert – Quelle – Messzeitpunkt – Verantwortlich) für Anträge/Bescheide/VN.

Governance/Sorgfalt

Transparenz: Prompt/Version dokumentieren; finale Texte fachlich freigeben.

Datenschutz: Keine personenbezogenen Daten in offene Modelle geben.

Rechtliche Konsistenz: Ergebnisse immer an VV-BHO/LHO und Programmleitfäden spiegeln. 

10. Quick-Checkliste für Antragssteller/innen und Bewilligungsstellen

Rechtsrahmen geprüft? (§§ 23/44, VV, ggf. Programmrichtlinie) 

Zielgruppe abgegrenzt (Region, Alter, Zugangskriterien)?

SMART-Ziele inkl. Zielwerte/Fristen fixiert?

Mind. 1 Output- und 1 Outcome-Indikator je Ziel – mit Quelle, Messzeitpunkt, Verantwortlichen. 

Baseline vorhanden (Vorher-Daten)?

Erhebungsinstrumente festgelegt (Survey, Tests, Logs) + Aufbewahrung geregelt (prüffähig).

Risiko-/Plausibilitätscheck: Ressourcen, Zugang, Partner.

VN-Tauglichkeit: Indikatoren/Belege sind im VN explizit anzugeben. 

11. Häufige Fallstricke – mit Abhilfe

Unbestimmte Begriffe in Richtlinien/Bescheiden (z. B. „sanierungsbedürftig“): Begriffe ex ante definieren, um Gleichbehandlung sicherzustellen. 

Kennzahlen ohne Steuerungswirkung (kritisiert in Prüfberichten): Zielgrößen aussagekräftig wählen, Anreize auf Wirtschaftlichkeit/Wirkung ausrichten. 

Nachträgliche Zielverschiebung: nur mit Begründung/Änderungsbescheid; sonst Risiko der Zweckverfehlung.

Datenerhebung „nebenbei“: Erhebungsdesign vor Projektstart festlegen, Verantwortlichkeiten klären.

12. Fazit

SMARTe Förderziele sind Kern des Zuwendungsrechts: Sie operationalisieren die Zweckbindung, ermöglichen Erfolgskontrolle und schützen vor Rückforderungen. VV-BHO/LHO verlangen Bestimmtheit und prüffähige Nachweise; Rechnungshöfe erwarten aussagekräftige Kennzahlen und belastbare Datenlagen. Mit durchdachter Wirklogik, soliden Indikatoren und maßvoll eingesetzter KI lässt sich die Qualität der Zielformulierung deutlich steigern – rechtssicher, wirksam und prüfbar.

Qualifikationen und Lebenslauf

über 25jährige Berufserfahrung in verschiedenen Behörden des Öffentlichen Dienstes auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene

Studium Verwaltungswirtschaft und Wirtschaftsrecht 

Abschluss Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und Master of Laws (com) mit den Schwerpunkten: Öffentliche Finanzwirtschaft und Verwaltungsrecht

Erfahrung als Dozentin

seit mehr als 5 Jahren Erfahrung als Dozentin für Bundesministerien und -Behörden, verschiedene Schulungsanbieter           (z. B. BAköV) und Landesbehörden

Berufserfahrung Zuwendungs-management

Mehrjährige Berufserfahrung als Referentin und Referatsleitung für Zuwendungs-management (Schwerpunkt Bewilligung und Verwendungsnachweise)

Prüfungserfahrung

langjährige Erfahrung in der internen und externen Finanzkontrolle - auch Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Zuwendungsmaßnahmen sowie der dazugehörenden Prozesse

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